Baumpflege und Baumkletterer in Lübeck.

Baumpflege in Sankt Jürgen, Sankt Gertrud, Travemünde, Kücknitz und weitere! 

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Leidenschaft und Expertise

Bäume sind wunderbare Lebewesen und eine Quell der Energie, Ruhe und Geborgenheit. Andererseits können sie am falschen Standort ein Hindernis oder eine Gefahr darstellen. Die richtige Balance und für jeden Situation eine passende Lösung zu finden, ist wichtig für eine gute Baumpflege und unser Anliegen. Geht es um eine Kronenpflege? Suchen sie nach einem professionellen Baumschutz da Baumaßnahmen anstehen? Oder ist durch Baumschäden eine Fällung angezeigt? Sprechen Sie mit unseren Experten!


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Unser Service


FAQ: Das Gibt es zu beachten. Das dürfte Sie interessieren.

  • Kann ich einen Baum selbst fällen?

    Es gibt Situationen, in denen die eigenständige Fällung und der Schnitt von Bäumen auf dem eigenen Grundstück durchaus machbar erscheinen. Doch es gibt einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Eine sorgfältige Abwägung ist unerlässlich. Entscheidend sind dabei folgende Faktoren:



    Zunächst ist die Sicherheit ein wesentlicher Aspekt. Die ordnungsgemäße Handhabung von Werkzeugen und das Wissen über die richtigen Techniken sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden. Des Weiteren sollte die Kenntnis über örtliche Vorschriften und Gesetze bezüglich der Baumfällung vorhanden sein, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und die umliegende Vegetation sollten nicht außer Acht gelassen werden.



    In vielen Fällen ist es ratsam, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Aufgabe sicher und effektiv zu bewältigen. Ein qualifizierter Baumpfleger verfügt über das nötige Fachwissen, die Ausrüstung und die Erfahrung, um die Arbeit professionell auszuführen. Dies gewährleistet nicht nur die Sicherheit, sondern auch die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts.

    mehr zu einzelnen Aspekten lesen sie im Folgenden.

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  • Naturschutz und Rechtsgrundlage

    Bäume schaffen lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern durch die Steigerung der Luftfeuchtigkeit das Klima besonders an heißen Sommertagen, filtern Feinstaub und befestigen das Erdreich. Bäume bereichern und gestalten das Ortsbild und dämpfen den Lärm. Sie  sind als Lebensraum und Nahrung die Lebensgrundlage für unzählige kleine und größere Lebewesen und so dienen gerade Habitatbäume als lokale Hotspots der Artenvielfalt. Wegen all jener Beiträge zur Lebensqualität in Lübeck und Umgebung, stehen sie generell besonders in dicht besiedelten Räumen der Hansestadt unter besonderem Schutz. Wenn Sie einen Baum fällen möchten oder sogar müssen, kann eine Fällgenehmigung nötig sein. Gegeben Falls müssen Sie für eine Fällung einen Ausglich schaffen. Wenden Sie sich daher unbedingt an die Zuständige Stelle der Stadt. +49 451 122 3961



    Rechtsgrundlage:

    • § 39 (5) Satz 1 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz

    • § 67 Bundesnaturschutzgesetz

    • § 8 Landesnaturschutzgesetz

    • § 17 Landesnaturschutzgesetz

    • § 18 Landesnaturschutzgesetz

    • § 21 Landesnaturschutzgesetz

  • Eine Frage der Sicherheit

    Bei der Baumfällung und Kronenpflege ist Sicherheit von größter Bedeutung, da Bäume oft erhebliche Kräfte und Spannungen sowie teils nur vom Profi zu erkennende Schwachstellen aufweisen. Vor dem Fällen oder Beschneiden eines Baumes muss eine gründliche Risikoanalyse durchgeführt werden, um potenzielle Gefahren für Leib und Leben sowie die Anlagen in der Umgebung zu identifizieren. Professionelle Ausrüstung wie Sicherheitsgurte, Helme und Schnittschutzhosen, teilweise auch Hebebühnen und Klettergerät sind unerlässlich, um Verletzungen und Sachschäden zu vermeiden. Es ist von größter Bedeutung, die natürlichen Kräfte und Spannungen im Baum zu verstehen, um die richtigen Schnitttechniken, Schnittstellen und Winkel anzuwenden und den Baum kontrolliert zu fällen. Bei einer abgestorbenen freistehenden Fichte mit 15cm Stammdurchmesser mag das sehr überschaubar sein. Bei einer 20 Meter hohen Rosskastanie mit Sturmschäden und Pilzbefall in einem kleinen Privatgarten ist das ein ganz anderer Schnack. Eine angemessene Ausbildung und viel Erfahrung sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden sowie die Sicherheit des Baumpflegers und anderer Personen zu gewährleisten.

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  • Wie sieht es aus mit der Frage der Versicherung?

    Wenn Sie einen Baum in deinem Garten selbst fällen, sind Sie für eventuelle Schäden oder Verletzungen selbst verantwortlich. Die private Unfallversicherung grieft in der Regel nur, wenn Sie im Schadensfall korrekte Ausrüstung, sowie einen die Stammdicke abdeckenden Kettensägenschein nachweisen können. Der kleine Kettensägenschein für Brennholzselbstwerber deckt in der Regel nur Stammdicken bis 25cm ab.  Ihre Haftpflichtversicherung könnte möglicherweise für Schäden an Eigentum oder Personen aufkommen, aber dies hängt von den Bedingungen der Versicherung ab. 

    Wenn Sie einen professionellen Baumpfleger beauftragen, ist dieser versichert. Unsere Baumpflegedienste verfügten über gewerbliche Haftpflicht- und Unfallversicherungen, die Schäden versichern, welche während der Arbeit auftreten können. Dies bedeutet, dass im Falle von Schäden an Eigentum oder Verletzungen, die durch den Baumpfleger verursacht wurden, diese Versicherung einspringen, um für die Schäden aufzukommen. Dies ist auf jeden  Fall das Rundum-sorglos-Paket.



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  • Wann ist eine Fällung bzw. Kronenpflege möglich?

    Wann ist eine Doppelfrage. Wann im Jahr? Und wann überhaupt?



    Die übliche Fäll- und Pflegesaison ist von Oktober bis inkl. Februar. In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September, also in der Vegetationsperiode und der Brutzeit von Vögeln und anderen Lebewesen, ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen untersagt. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder ein Sturmschaden vorliegt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit auf und außerhalb von Grundstücken, substantielles Risiko für Mensch und Tier, gegebenes Risiko und deutliche Beeinträchtigung beziehungsweise Beschädigung von Gebäuden sowie die Neuanlage bzw. die Umgestaltung von Außenanlagen können Grund für eine Fällung sein.  



    Was sind in der Regel keine ausreichenden Fällgründe?

    • geringer Astabwurf ohne Risiko für Verletzung

    • geringfügige Verschattung

    • Laubfall, Fall von Früchten, Verbreitung von Samen und Pollenflug

    • Verstopfung der Regenrinne und Fallrohr durch Laub etc.

    • geringfügige Beeinträchtigung von Bauwerken wie zum Beispiel Grünalgenbewuchs



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  • Was kostet eine Baumfällung?

    Bild von Münzen in der Luft

    Generell liegen realistische Preise für das Fällen eines Baumes bei 250-3000€

    Die Differenz liegt zunächst klar an der Größe des Baumes. während bei Bäumen unter 10Metern  in der Regel nur dreistellige Kosten anfallen, müssen sie bei einer Wuchshöhe über 20 Metern regelhaft mit vierstelligen Beträgen rechnen. Auch die Umgebung und damit einhergehende Risiken für das Team oder die Umgebung müssen einkalkuliert werden. Einfach zugängliche Bäume ohne sensible Infrastruktur in der Nähe können günstiger gefällt werden. Ein Baum in Hanglaage mit schlechter Zuwegung üde reiner befahrenen Straße und eingewachsen in eine Leitung verursacht Mehrkosten.

    Im  Preiß schlagen sich auch ergänzende Leistungen nieder wie eine mögliche Fällgenehmigung, das Entsorgen des Grünschnitts, Wurzelbeseitigung oder evtl Gebühren für eine Straßensperrung

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